Wider die Relativierung des Völkermords
an den Sinti und Roma
Stellungnahme des Dokumentationszentrums zu neueren Veröffentlichungen zum
Thema
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Nach Jahrzehnten des Verleugnens und Verdrängens ist der nationalsozialistische
Völkermord an den Sinti und Roma inzwischen zu einem festen Bestandteil des
historischen Gedächtnisses der Bundesrepublik geworden. Dies wäre nicht möglich
gewesen ohne das Engagement der unmittelbar Betroffenen, also der Überlebenden
und ihrer Angehörigen, die lange um die moralische Anerkennung als Opfer des
Holocaust gerungen haben. Eine wichtige Station auf diesem Weg war die
Einrichtung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in
Heidelberg zu Beginn der Neunzigerjahre, wo seit März 1997 die erste ständige
Ausstellung zur Vernichtung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus zu sehen
ist. Inzwischen wurde unter Federführung unseres Zentrums eine weitere
Dauerausstellung im Staatlichen Museum Auschwitz realisiert. Bei der Eröffnung
am 2. August dieses Jahres gedachte neben weiteren hohen politischen
Repräsentanten der polnische Außenminister Prof. Bartoszewski, der als junger
Mann selbst Häftling in Auschwitz war, der Opfer.
Trotz dieser Fortschritte - vielleicht aber auch als Reaktion auf diese
Entwicklung - gibt es in jüngster Zeit verstärkt Versuche, den
nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma umzudeuten und zu
relativieren. Insbesondere die beiden Historiker Yehuda Bauer und Eberhard
Jäckel stehen für eine Geschichtsschreibung, die die Vorstellung von der
Singularität des Holocaust an den europäischen Juden als eine Art von Dogma
betrachtet. Beide Historiker verneinen mit aller Entschiedenheit, dass es
hinsichtlich der Vernichtungspolitik gegenüber Juden sowie Sinti und Roma
grundlegende Gemeinsamkeiten gibt. Sie versuchen zudem ihre Sicht der Dinge über
die Grenzen der Wissenschaft hinaus einem breiten Publikum zu vermitteln, u. a.
durch Artikel in Tageszeitungen und politischen Magazinen oder über Rundfunk und
Fernsehen.
Kürzlich erschien nun im Propyläen-Verlag ein Buch des emeritierten
Politologieprofessors Guenter Lewy mit dem Titel "Rückkehr nicht erwünscht. Die
Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich". Lewy hatte sich zuvor noch nie mit
diesem Thema befasst. Seine Deutung stellt nicht nur eine Zuspitzung der Thesen
von Bauer und Jäckel und eine Rückkehr zu längst überwunden geglaubten
Deutungsmustern dar, sondern es handelt sich um den Versuch einer grundlegenden
Neubewertung der NS-Verbrechen an dieser Minderheit, die einer Bagatellisierung
gleichkommt. Daher nimmt das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti
und Roma im Folgenden zu den zentralen Thesen des Buches Stellung, um diese
einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Guenter Lewy bestreitet, dass es einen Völkermord an den Sinti und Roma gegeben
habe; einen "rassisch" motivierten und planmäßigen Genozid hätten die
Nationalsozialisten einzig für die Juden vorgesehen. Die Verfolgung der Sinti
und Roma sieht Lewy hingegen wesentlich von sozialen Faktoren bestimmt.
"Bestimmte Aspekte ihrer Lebensweise", so der Autor, "sind dazu geeignet, bei
ihren Mitmenschen Feindseligkeit hervorzurufen." In der Einleitung seines Buches
breitet Lewy das ganze Arsenal negativer Stereotypen über Sinti und Roma aus:
Lügen und Täuschen, Stehlen und Betrügen werden als "typische" Verhaltensweisen
von "Zigeunern" präsentiert. Dabei beruft sich der Autor auf Quellen, die man
kaum als seriös und wissenschaftlich bezeichnen kann; einmal wird als Beleg
sogar das "Deutsche Kriminalblatt" vom August 1934 (!) angeführt. Manchmal
verzichtet Lewy auch auf Nachweise, etwa wenn er schreibt: "Von den Frauen
wusste man, dass sie unter ihren langen Röcken eine Tasche für die Beute
trugen." An anderer Stelle weiß Lewy zu berichten: "Offenstehende Häuser mögen
zur leichten Beute werden, aber Zigeuner haben eine abergläubische Furcht vor
zugeschlossenen Türen und Fenstern als auch von nachts umherwandernden bösen
Geistern, daher werden die meisten Diebstähle bei Tage und ohne Einsatz von
Einbruchswerkzeugen oder Gewalt durchgeführt."
Es kommt dem Autor nicht in den Sinn, derartige antiziganistische Vorurteile,
wie sie seit Jahrhunderten reproduziert werden, kritisch zu hinterfragen;
vielmehr scheint er sie zu teilen. Um sich vor dem Vorwurf der Pauschalisierung
zu schützen, schreibt Lewy zwar am Ende der Einleitung, dass die Verfehlungen
Einzelner grundsätzlich nicht einer Gruppe von Menschen angelastet werden
könnten; doch nur wenige Seiten vorher heißt es, bestimmte betrügerische
Methoden, derer sich "Zigeuner" bedienten, "scheinen zeitlos und universal zu
sein". Dem Leser wird so suggeriert, das Verhalten der Minderheit sei für die
Verfolgung der Sinti und Roma verantwortlich gewesen und nicht die
"Rassenpolitik" der Nationalsozialisten. Es lässt sich leicht ausmalen, was für
ein Proteststurm sich erheben würde, wenn ein Autor unter Rückgriff auf das
antisemitische Schriftgut vor und nach 1933 in gleicher Weise mit jüdischen
Opfern verfahren würde.
Tatsächlich benutzten die Nationalsozialisten wie im Falle der Juden auch bei
der gezielten Diffamierung der Sinti und Roma tief verwurzelte Vorurteile und
Projektionsmuster, um ihre "Rassenpolitik" zu rechtfertigen und um die Akzeptanz
der Bevölkerung wie auch die Mitarbeit der an der Verfolgung beteiligten
staatlichen Institutionen sicherzustellen. Zu dieser Strategie gehörte
insbesondere die systematische Kriminalisierung, wie sie die NS-Propaganda
gleichermaßen gegen Sinti und Roma wie gegen Juden betrieb. Auch die letzteren
wurden von den Nazis als "Parasiten", "Arbeitsscheue" und "Banditen"
stigmatisiert oder als "Asoziale" in KZs verschleppt, doch käme kein ernsthafter
Historiker auf die Idee, derartige Zuschreibungen mit der historischen
Wirklichkeit gleichzusetzen und die Opfer nachträglich zu beleidigen.
Dass Lewy im Falle der Sinti und Roma die in den Täterakten enthaltenen
antiziganistischen Klischees als Begründung für die Verfolgung bereitwillig
übernimmt, kommt nicht von ungefähr. Will er doch belegen, dass die Grundlage
der Verfolgung der Sinti und Roma nicht - wie im Falle der Juden - die
mörderische Rassenideologie der Nazis gewesen sei; vielmehr habe das "soziale
Verhalten" in der nationalsozialistischen "Zigeunerpolitik" eine wichtige Rolle
gespielt. Mit den Deportationen nach Auschwitz als Folge von Himmlers Erlass vom
16. Dezember 1942 wurde, so Lewy, "nicht die Absicht verfolgt, die Zigeuner als
solche zu vernichten, sondern nur bezweckt, diese weithin verachtete Minderheit
aus Deutschland zu vertreiben." Ein Großteil, vielleicht sogar die Mehrheit der
im Reich lebenden "Zigeuner" sei der Deportation in den Osten entgangen, wobei
das Kriterium der "sozialen Anpassung" eine wesentliche Rolle gespielt habe.
Es gibt eine Vielzahl von Quellen, die diese Behauptungen widerlegen. Nichts
zeigt dies deutlicher, als dass Sinti und Roma ebenso wie Juden in ganzen
Familien in die Vernichtungslager im besetzten Polen deportiert wurden und dass
ein Großteil der Opfer Kinder waren. Sinti- und Roma-Kinder, die man nach der
KZ-Inhaftierung ihrer Eltern zunächst in Kinderheime eingewiesen hatte, wurden
später ebenfalls nach Auschwitz verschleppt, und selbst diejenigen Kinder, die
bei "arischen" Adoptiveltern aufgewachsen waren, blieben nicht von der
Vernichtung verschont. Dies gilt auch für jene Sinti und Roma, die während des
Ersten Weltkriegs in der Kaiserlichen Armee gedient und damit ihre Loyalität für
ihr Heimatland unter Beweis gestellt hatten. Sogar Sinti und Roma in der
Deutschen Wehrmacht, die an vorderster Front kämpften, wurden nach ihrem
Ausschluss - aus "rassepolitischen Gründen", wie es ausdrücklich hieß - nach
Auschwitz deportiert. Manche trugen noch ihre Uniform oder ihre Auszeichnungen,
als sie dort eintrafen, wie der Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, in seinen
autobiografischen Aufzeichnungen festhielt. Andere wurden an ihren
Arbeitsplätzen - etwa bei der Reichspost oder bei der Reichsbahn - verhaftet und
zu den bereitstehenden Deportationszügen gebracht.
All dies ist in den Erinnerungen der überlebenden Sinti und Roma nachzulesen,
jedoch vertraut Lewy offensichtlich mehr den Dokumenten der Täter. Zwar ist im
Schnellbrief des RSHA zu Himmlers Auschwitz-Erlass vom 29. Januar 1943 (der auf
den 16. Dezember 1942 datierte Originalerlass ist nicht erhalten) von bestimmten
Ausnahmen die Rede, doch spielte dies in der Praxis der Deportationen kaum eine
Rolle. Lokale Untersuchungen haben vielmehr gezeigt, dass das Bemühen der
Behörden vor Ort entscheidend war, ihre Stadt oder ihren Bezirk "zigeunerfrei"
zu machen. Dies wurde sogar von den Tätern selbst eingeräumt. Pery Broad,
Angehöriger der Politischen Abteilung (Lagergestapo) im "Zigeunerlager"
Auschwitz-Birkenau und 1965 im Auschwitz-Prozess zu vier Jahren Gefängnis
verurteilt, schrieb in seinen autobiografischen Aufzeichnungen, die er nach
seiner Verhaftung Anfang 1945 einem britischen Offizier übergab: "Die
Reichszentrale [die für die Verfolgung der Sinti und Roma verantwortliche
Abteilung im Reichssicherheitshauptamt] wusste, dass es der Wille des
allmächtigen Reichsführers war, die Zigeuner vom Erdboden verschwinden zu
lassen, soweit man sie erfassen konnte. Man wusste, dass die Ausnahmeklauseln
nur papierne Dekorationen dieser Ausrottungserlasse waren und dass man sich
wegen Milde sehr leicht in Ungnade setzen konnte."
Dass historische Tatsachen nicht einfach mit dem Wortlaut einzelner
Täterdokumente gleichgesetzt werden können, belegt auch das Schicksal der
wenigen von NS-Rassebiologen als "reinrassig" eingestuften "Zigeuner", die als
eine Art anthropologische Anschauungsobjekte in einem Reservat leben und daher
nach den formalen Vorgaben des genannten Schnellbriefs nicht deportiert werden
sollten. Für das Sammellager Magdeburg wurde jedoch nachgewiesen, dass alle dort
inhaftierten Sinti und Roma - einschließlich der als "reinrassig"
klassifizierten - am 1. März 1943 nach Auschwitz verschleppt wurden. Für
"Zigeunermischlinge" war als Alternative zur Deportation in das
Vernichtungslager ohnehin die Zwangssterilisation vorgesehen, was nichts anderes
als eine andere Form des Genozids darstellt.
Angesichts der Zielsetzung seines Buches - die Völkermordverbrechen an den Sinti
und Roma grundsätzlich von jenen an den Juden abzugrenzen - kann es kaum
verwundern, dass Lewy auf die wenigen Ausnahmen sein besonderes Augenmerk
richtet. Ausnahmen hat es indes bei allen Opfern gegeben. So waren jüdische
"Mischlinge" in Deutschland von den Deportationsmaßnahmen weitgehend
ausgenommen, während die Nazis selbst "Achtelzigeuner" nach Auschwitz
deportierten und dort ermordeten. Bis zum Ende des Krieges versuchten die
Mitarbeiter der "Rassenhygienischen Forschungsstelle" in Berlin, die im Auftrag
Himmlers die systematische Erfassung aller Sinti und Roma im Reich betrieb,
"Zigeunermischlinge" aufzuspüren, um sie dem Verfolgungsapparat zu
überantworten. Zu diesem Zweck wurden umfangreiche genealogische und
anthropologische Untersuchungen durchgeführt. Dieser apparative Aufwand macht
deutlich, welche Bedeutung die Nationalsozialisten der "Zigeunerfrage" beimaßen,
obgleich es sich um eine zahlenmäßig kleine Minderheit handelte. Unter den
Opfern befanden sich auch Menschen, die sich überhaupt nicht als Angehörige der
Minderheit der Sinti und Roma betrachteten oder die nicht einmal wussten, dass
sich "Zigeuner" unter ihren Vorfahren befanden. Wie im Falle der Juden war
mithin nicht das Selbstverständnis der von Verfolgungsmaßnahmen betroffenen
Menschen entscheidend, sondern die von außen aufgezwungene "Rassendiagnose".
Dass die nationalsozialistische Rassenideologie Grundlage der gegen Sinti und
Roma gerichteten Politik war, zeigen zwei Beispiele besonders anschaulich. Im
Mai 1940, als Polizei und SS auf Befehl Himmlers erstmals deutsche Sinti- und
Roma-Familien in das besetzte Polen verschleppten, wurden im hierfür
eingerichteten Sammellager Hohenasperg bei Stuttgart zwanzig zunächst
festgenommene Personen von der Deportation ausgenommen, nachdem sie ein
Mitarbeiter der "Rassenhygienischen Forschungsstelle" bei einer Nachuntersuchung
als "Nichtzigeuner" eingestuft hatte. Ein ganz ähnlicher Vorgang trug sich fast
auf den Tag genau vier Jahre später im Sammellager Westerbork zu, wo man
provisorisch Sinti und Roma aus den Niederlanden inhaftiert hatte, um sie zur
Vernichtung nach Auschwitz zu deportieren. Etwa die Hälfte der zunächst
verhafteten Menschen wurden als "arisch" entlassen; fast alle übrigen, als
"Zigeuner" klassifizierten Menschen jedoch nach Auschwitz deportiert. Auch hier
war die "Rasse" das entscheidende Kriterium für die Selektion.
Lewys undifferenzierter Umgang mit den Opferzahlen hält einer kritischen
Überprüfung ebenfalls nicht stand. Im Gegensatz zu den besetzten Gebieten vor
allem Ost- und Südosteuropas, wo nur grobe Schätzungen der ermordeten Sinti und
Roma möglich sind, lassen sich die Opferzahlen für Deutschland, Österreich oder
das ehemalige "Protektorat Böhmen und Mähren" anhand der erhaltenen Dokumente
mit einiger Genauigkeit bestimmen. Für diese Länder wurde ein prozentualer
Anteil der Ermordeten (im Vergleich zur Sinti- und Romabevölkerung vor dem
Krieg) zwischen 60 und 75 Prozent nachgewiesen. Die Behauptung von Lewy, "ein
bedeutender Teil, vielleicht sogar die Mehrheit" der Sinti und Roma aus dem
Reich sei von den Deportationen nach Auschwitz ausgenommen worden, entbehrt
daher jeder Grundlage. Zu berücksichtigen ist überdies, dass mindestens 2.000
Sinti und Roma zwangssterilisiert wurden. Selbst diejenigen Sinti und Roma, die
nicht in das besetzte Polen deportiert oder in den KZs im Reichsgebiet
inhaftiert waren (für beide Gruppen ist auf der Grundlage der Quellen eine
Todesquote von weit über 50% anzunehmen), mussten zumeist in kommunalen
Internierungslagern unter unmenschlichen Bedingungen leben oder in
Rüstungsbetrieben Zwangsarbeit leisten; nicht wenige starben aufgrund dieser
Umstände vorzeitig. Andere haben nur deshalb überlebt, weil sie fliehen konnten,
sich versteckt hielten oder eine falsche Identität annahmen.
Bei der jüdischen Bevölkerung Deutschlands sowie Österreichs (deren absolute
Zahl natürlich um ein Vielfaches höher lag als im Falle der Sinti und Roma) war
der prozentuale Anteil der Ermordeten im Vergleich zum Jahr 1933 deutlich
geringer: Er betrug etwa ein Drittel, weil viele Juden rechtzeitig emigrieren
konnten, wenngleich unter immer schwierigeren Umständen. Die Tatsache, dass die
NS-Führung zunächst die Vertreibung und die wirtschaftliche Ausplünderung der
Juden betrieb, zeigt, dass der Vernichtung des europäischen Judentums im Zweiten
Weltkrieg kein von vornherein festgelegtes Mordprogramm zugrunde lag. Deshalb
ist die Behauptung von Lewy, es habe im Falle der Sinti und Roma keinen
"Generalplan zur Vernichtung" gegeben, ohne Wert. Sowohl der Völkermord an den
Juden als auch den Völkermord an den Sinti und Roma lässt sich nur erklären
durch das Ineinandergreifen von intentionalen Faktoren - das rassenbiologisch
begründete Feindbild - sowie situativer Faktoren - also die äußeren Umstände wie
der Kriegsverlauf - , die eine zunehmende Radikalisierung und den Abbau von
Hemmschwellen zur Folge hatten.
Schon vor dem Krieg waren hunderte Sinti und Roma in Konzentrationslagern
inhaftiert worden, wo sie wie ihre jüdischen Leidensgenossen einem grenzenlosen
Terror ausgeliefert waren. Als die SS-Führung nach der Besetzung Polens begann,
ihre viel weiter reichenden rassenpolitischen Zielsetzungen in die Tat
umzusetzen, stand von Anfang an fest, dass alle deutschen Sinti und Roma
gemeinsam mit den Juden in das neu eingerichtete "Generalgouvernement"
deportiert werden sollten. Dies beschloss im September 1939 eine von Heydrich
einberufene Konferenz, und zwar, wie Dokumente belegen, mit ausdrücklicher
Billigung Hitlers. Der Vorbereitung der geplanten Deportationen diente auch
Himmlers so genannter Festsetzungserlass vom 17. Oktober 1939, demnach alle
Sinti und Roma unter Androhung von KZ-Haft ihren Wohnsitz nicht mehr verlassen
durften. Ein halbes Jahr später, im Mai 1940, fuhren auf Befehl Himmlers die
ersten Deportationszüge mit Sinti- und Roma-Familien in das
"Generalgouvernement", wo die meisten der verschleppten Männer, Frauen und
Kinder später ums Leben kamen.
Obgleich sich das Konzept der "Endlösung" schrittweise herausbildete, war der
Gedanke der physischen Vernichtung von Anfang an in den Vorstellungen und Plänen
der SS enthalten. Auch die kurzfristig erwogenen Projekte einer "territorialen
Endlösung" der "Judenfrage" und der "Zigeunerfrage" - die Schaffung eines
entsprechenden "Reservats" in einem klimatisch besonders ungünstigen Territorium
im Osten - kalkulierten das Massensterben bewusst mit ein. Dies hebt Peter
Longerich in seiner 1998 erschienenen Studie zur nationalsozialistischen
Vernichtungspolitik hervor. Gemeinsam sei allen diesen Plänen die Perspektive
der physischen "Endlösung" gewesen, wenn diese sich auch über einen längeren
Zeitraum hinziehen sollte. Longerich sieht als entscheidende Zäsur für den
Übergang zur Politik der Vernichtung den Beginn des Zweiten Weltkriegs: "Was das
Regime ab 1941 unternahm, war nichts anderes als die Konkretisierung und
Realisierung der bereits 1939 anvisierten Vernichtung."
Für das Ende der Dreißigerjahre sind auch die ersten Dokumente belegt, in denen
die SS-Führung die "endgültige Lösung der Zigeunerfrage" explizit als politische
Zielvorstellung formuliert - und zwar, wie es in Himmlers Erlass vom 8. Dezember
1938 heißt, "aus dem Wesen dieser Rasse heraus". Das zu Beginn des Zweiten
Weltkriegs in Berlin eingerichtete "Reichssicherheitshauptamt", die eigentliche
Zentrale des SS-Staates, übernahm dabei die Federführung. Grundlange dieser
Politik war nicht allein ein mörderischer Antisemitismus, sondern der moderne
Rassismus insgesamt, der auch das biologisch begründete Feindbild des
"Zigeuners" einschloss. Bei der Ausbildung dieses neuen Vernichtungsrassismus
gegen Sinti und kam der Rassenforschung, die eng mit dem SS-Apparat kooperierte,
eine wichtige - wenngleich stets untergeordnete - Funktion zu: Sie begründete
den Völkermord ideologisch und schuf durch die Erfassung aller im deutschen
Reich lebenden Sinti und Roma zugleich die Voraussetzungen für dessen praktische
Umsetzung.
Es waren jedoch keineswegs die an der Verfolgung beteiligten nachgeordneten
Instanzen und "Experten", deren "kriminalpräventive" Konzepte und auch
Kompetenzstreitereien für den Völkermord an den Sinti und Roma ursächlich
verantwortlich waren, wie es etwa der Historiker Michael Zimmermann behauptet.
Zwar waren Initiativen von unterer und mittlerer Ebene für den vielfach
beschriebenen Prozess der Radikalisierung der nationalsozialistischen
"Rassenpolitik" von großer Bedeutung, wie auch für die Verfolgungsgeschichte der
Juden gezeigt werden konnte. Zurecht schreibt Peter Sandner jedoch in seiner
Lokalstudie zur Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, "dass bei
allen Massenvernichtungsaktionen im Nationalsozialismus - sei es der Kranken-
und Behindertenmord, sei es die Ermordung der europäischen Juden oder die der
Sinti und Roma - nicht sämtliche Einzelheiten von vornherein feststanden, dass
vielmehr eine zeitliche Ausdifferenzierung der Konzepte des Völkermords
festzustellen ist. Über die Wege der Umsetzung ihrer Ziele konnten
einflussreiche Personen und verschiedenen Interessengruppen oder Machtzentren im
polykratischen Gefüge des NS-Staats durchaus unterschiedliche Auffassungen
vertreten, ohne dass dies die rassenideologische Basis, die diese Ziele vom
Grundsatz her bestimmte, erschüttert hätte." Unter anderen ideologischen
Voraussetzungen sowie anderen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen
wären jene Konzepte letztlich wirkungslos geblieben. Voraussetzung für die
Radikalisierung der gegen "Zigeuner" gerichteten Politik insbesondere nach der
Entfesslung des Zweiten Weltkriegs war der Vernichtungswille der SS-Führung
gegenüber allen "Fremdrassigen", zu denen Sinti und Roma nach der Nürnberger
Gesetzgebung offiziell zählten. Nur auf der Grundlage der Rassenideologie als
neuer Staatsdoktrin und unter den spezifischen Bedingungen von Diktatur und
totalem Krieg konnte die Verfolgung der Sinti und Roma jene mörderische Dynamik
entfalten, die schließlich in der fabrikmäßigen Vernichtung in Auschwitz
kulminierte.
Es ist daher kein Zufall, dass Sinti und Roma zu den ersten Opfern der
fabrikmäßigen Massentötungen in den neu errichteten Vernichtungslagern im
besetzten Polen zählten. Wenige Wochen nachdem die Deportationen der Juden aus
dem Reichsgebiet begonnen hatten, wurden im November 1941 etwa 5.000 Sinti und
Roma aus Österreich - ein großer Teil waren Kinder und Jugendliche - in das
Getto Lodz deportiert, wo innerhalb des jüdischen Gettos ein eigenes
"Zigeunergetto" eingerichtet wurde. Zuständig für die Organisation der
"Zigeunertransporte" war Adolf Eichmann. Im Januar 1942 wurden die letzten
Überlebenden des "Zigeunergettos" Lodz wie ihre jüdischen Leidensgenossen in das
Vernichtungslager Chelmno gebracht, wo man sie unmittelbar nach ihrer Ankunft in
Gaswagen erstickte. Wie Hans Safrian in seinem Standardwerk "Eichmann und seine
Gehilfen" betont, handelt es sich bei den aus Österreich nach Lodz verschleppten
Sinti und Roma um "die erste Gruppe der zwangsverschickten Menschen aus
Zentraleuropa, die bei Chelmno/Kulmhof ausnahmslos ermordet wurden." Laut Lewy
seien diese Menschen nur deshalb im Gas erstickt worden, "um der Verbreitung von
Typhus im Getto entgegenzuwirken". Er untermauert diese absurde, ja zynische
These u. a. damit, dass es auch vorkam, dass Juden aufgrund epidemiologischer
Maßnahmen umgebracht wurden. In Anlehnung an Bernhard Streck, der 1981 schrieb,
Sinti und Roma seien im Nationalsozialismus "als Träger von Bakterien und Viren"
ermordet worden, begibt sich Lewy mit dieser Deutung auf eine Stufe mit den
Revanchisten - erscheint der Erstickungstod in Chelmno doch in dieser Lesart
geradezu als ein Akt moderner "Fürsorglichkeit".
Auch Lewys Darstellung der Geschichte des "Zigeunerlagers" Auschwitz-Birkenau,
wie die SS den Lagerabschnitt B II e im Vernichtungslager Birkenau bezeichnete,
ist nicht frei von solchen apologetischen Tendenzen. Etwa 23.000 Sinti und Roma
aus fast ganz Europa wurden hierher deportiert; die Hälfte davon waren Kinder
und Jugendliche unter 14 Jahren. Nahezu 90 Prozent der im "Zigeunerlager"
inhaftierten Menschen fielen dem Hunger, den zwangsläufig auftretenden
Krankheiten und dem Terror der SS zum Opfer. Bereits wenige Wochen nach dem
Eintreffen der ersten Sinti- und Roma-Familien im "Zigeunerlager" kam es im März
und im Mai 1943 zu den ersten Massenvergasungen von Sinti und Roma, bei denen
über 2.700 Frauen, Männer und Kinder einen qualvollen Tod erleiden mussten. Ende
1943 war bereits der größte Teil der bis dahin nach Auschwitz verschleppten
Sinti und Roma aufgrund der unmenschlichen Lebensbedingungen umgekommen. Wie
Hermann Langbein, ehemaliger politischer Häftling in Auschwitz, berichtet, war
die Sterblichkeit im "Zigeunerlager" weitaus höher als in den anderen
Lagerschnitten von Auschwitz-Birkenau. In der Nacht vom 2. auf den 3. August
1944 wurden die letzten überlebenden Sinti und Roma in den Gaskammern ermordet.
Nur etwa 3.000 Angehörige der Minderheit waren in den Wochen zuvor als
"arbeitsfähig" selektiert und zur "Vernichtung durch Arbeit" in andere KZs ins
Reichgebiet deportiert worden.
Trotz dieser Zahlen, die in den erhalten gebliebenen Akten und Statistiken des
Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau präzise dokumentiert sind, unterstellt
Lewy, die dort inhaftierten Sinti und Roma hätten eine Vorzugsstellung genossen,
"da sie in Familien zusammenbleiben durften". Tatsächlich war dies keineswegs
eine Besonderheit des "Zigeunerlagers". Im September 1943 wurde in
Auschwitz-Birkenau das "Theresienstädter Lager" für jüdische Familien aus dem
Konzentrationslager Theresienstadt eingerichtet. Wie die inhaftierten Frauen,
Männer und Kinder im "Zigeunerlager", so wurden auch die Insassen des
"Theresienstädter Lagers" in den Gaskammern ermordet, nachdem die SS zuvor alle
"arbeitsfähigen" Menschen selektiert hatte.
Lewy sieht in der "Behandlung der Deportierten, die fast eineinhalb Jahre im
Zigeunerfamilienlager in Auschwitz verbrachten", einen Beleg dafür, dass es
keinen Plan zur Vernichtung der Sinti und Roma gegeben habe. Es sei "sogar
denkbar, dass die Ermordung der als nicht arbeitsfähig eingestuften Zigeuner
nicht stattgefunden hätte, wenn man nicht wegen der Überlastung der Gaskammern
eine vorübergehende Unterkunft für die dem Untergang geweihten ungarischen Juden
hätte finden müssen." Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der "Auflösung" des
Zigeunerlagers schon der weitaus größte Teil der nach Auschwitz deportierten
Sinti und Roma um ihr Leben gebracht worden war, wird von Lewy schlicht
ignoriert. Seine Darstellung erinnert in fataler Weise an die Deutung von Ernst
Nolte, der 1993 in seinem Buch "Streitpunkte" behauptete, die nach Auschwitz
deportierten Sinti und Roma hätten dort "zunächst in einem 'Familienlager'
relativ unbehelligt" gelebt, bis dann die nicht Arbeitsfähigen im August 1944 in
die Gaskammern geschickt wurden. Wer jemals die erschütternden
Augenzeugenberichte von Überlebenden des "Zigeunerlagers" Auschwitz-Birkenau
gelesen hat, kann vielleicht ermessen, was diese Menschen bei der Lektüre
solcher Sätze heute empfinden.
Man muss sich fragen, welches Ziel die von Himmler verfügte Deportation der
Sinti und Roma nach Auschwitz hätte haben sollen, wenn die Vernichtung dieser
Menschen nicht von vorneherein intendiert gewesen wäre. Ihr Besitz - Häuser und
Grundstücke ebenso wie das Barvermögen und der zurückgebliebene Hausrat - wurde
wie im Fall der Juden als "reichsfeindlich" beschlagnahmt und zu Gunsten des
Reiches eingezogen. Allen am Prozess der Deportation beteiligten staatlichen
Stellen und Personen war klar, dass diese Menschen niemals wieder zurückkehren
würden. Dass die Verschleppung nach Auschwitz ein Todesurteil war, kommt
manchmal auch in den Täterakten (wo man bewusst eine verschleiernde
Sprachregelung verwendete) in kaum verhüllter Form zum Ausdruck. So wandte sich
die Kriminalpolizeistelle Leipzig im April 1943 an den Polizeipräsidenten mit
der Bitte, den Führerschein eines Sinto, der "auf unbestimmte Zeit in ein
polizeiliches Arbeitslager eingewiesen" worden war, für ungültig erklären zu
lassen, da man bei der Verhaftung versäumt hatte, ihm den Führerschein
abzunehmen. Tatsächlich war der Mann nach Auschwitz-Birkenau deportiert worden.
Auf die Rückfrage eines Beamten, um welches Lager es sich denn handele und ob
man sich wegen des Führerscheins nicht direkt dorthin wenden könne, teilte man
mit, "dass Angaben über den jetzigen Aufenthalt aus besonderen Gründen nicht
gemacht werden könnten." Laut Aktennotiz wurde weiterhin angeregt, "diesen
Vorgang zunächst nicht weiter zu bearbeiten, da er sich vermutlich von selbst
erledige." Was damit gemeint war, liegt auf der Hand. In einem anderen Schreiben
der Kriminalpolizeistelle Essen vom Juli 1944 heißt es lapidar: "Entlassungen
von zigeunerischen Personen aus dem Zigeunerlager Auschwitz erfolgen
grundsätzlich nicht."
Als im Frühjahr 1943 die ersten Deportationszüge mit Sinti und Roma nach
Auschwitz-Birkenau fuhren, war die systematische Vernichtung dieser Minderheit
bereits im vollen Gang, wie die Massenerschießungen von Sinti und Roma im
besetzten Polen oder in der besetzten Sowjetunion (wo seit Herbst 1941 im Rücken
der Front die SS-"Einsatzgruppen" wüteten) belegen. Dies zeigt auch die erwähnte
vollständige Ermordung der im November 1941 ins Lodzer Getto deportierten
österreichischen Sinti und Roma. Seit 1941 wurden Sinti und Roma auch im Rahmen
der "Aktion 14 f 13" (so die Tarnbezeichnung für die Selektion kranker und
arbeitsunfähiger Häftlinge in den Konzentrationslagern) in Gaskammern ermordet.
Vor diesem Hintergrund kann die These von Lewy, die Deportationen der Sinti und
Roma nach Auschwitz hätten nicht deren Vernichtung gegolten, sondern nur den
Zweck verfolgt, "diese weithin verachtete Minderheit aus Deutschland zu
vertreiben", nur als Verharmlosung dieses Völkermordverbrechens betrachtet
werden.
Dies gilt auch für Lewys grundsätzliche Bewertung, die Verfolgung der Sinti und
Roma im "Dritten Reich" sei überhaupt kein Genozid gewesen. Die Kriterien, die
laut Lewy die "Singularität" des Völkermordes an den Juden ausmachen, erweisen
sich jedoch letzten Endes als willkürlich, als bloße Konstrukte. Allein die
Tatsache, dass - betrachtet man den gesamten Zeitraum der NS-Diktatur - der
prozentuale Anteil der in Deutschland und Österreich ermordeten Sinti und Roma
höher ist als im Falle der Juden, widerlegt die Behauptung, allein der
Völkermord an den Juden sei "total" gewesen - ein Begriff, der für die
historische Analyse schon deshalb nicht taugt, weil er überhaupt keine Ausnahmen
zulässt. Ausnahmen hat es jedoch bei allen Opfergruppen gegeben, und deshalb
macht es keinen Sinn, wie Lewy Bedingungen an den Begriff des Genozids zu
knüpfen, die der Komplexität der historischen Wirklichkeit nicht gerecht werden.
Lewys Fragestellungen und Intentionen beim Schreiben seines Buches waren ganz
offensichtlich von der Absicht bestimmt, die Einmaligkeit des Völkermords für
das jüdische Schicksal zu reklamieren. Sein Buch ist wohl nicht nur
wissenschaftlich motiviert oder der "Genauigkeit des Geschichtsbildes"
geschuldet, wie der Autor Glauben machen will. Es ist daher nicht erstaunlich,
dass Lewys Darstellung auch jüdischerseits Kritik hervorgerufen hat. So schrieb
Norman G. Finkelstein in einem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 11.
August: "Man kann sich die öffentliche und wissenschaftliche Reaktion leicht
ausmalen, wenn in Lewys Buch Zigeuner durch Juden ersetzt würden."
Wie eingangs erwähnt, ist Lewys Buch nur eine neue Variante des Versuchs,
grundlegende Parallelen der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma zu der der
Juden in Abrede zu stellen, ja jeden Vergleich von vorneherein als absurd
erscheinen zu lassen. Für Gilad Margalit, dessen Buch Die Nachkriegsdeutschen
und "ihre Zigeuner" jüngst in deutscher Sprache erschien, verbietet sich ein
solcher Vergleich ebenfalls, seine Argumente gleichen denen Lewys. Das
"quasi-jüdische Narrativ" der Zigeunerverfolgung und die Spaltung des Holocaust
in zwei Opfergruppen diene, so Margalit, dem unbewussten Zweck, "die Last der
Schuldgefühle gegenüber den jüdischen Opfern zu lindern und den Sonderstatus der
Judenverfolgung und des Judenmordes im deutschen Kollektivbewusstsein zu
verwischen." In dieser Sichtweise scheint jeder Hinweis auf die Gemeinsamkeiten
des Genozids an Sinti, Roma und Juden von der Absicht bestimmt, die Shoah zu
relativieren.
Man kann jedoch auch den umgekehrten Schluss ziehen: Um das Dogma von der
Singularität des Holocaust an den europäischen Juden - der, wie Peter Novick
jüngst gezeigt hat, insbesondere in der amerikanischen Öffentlichkeit weniger
als geschichtliches Ereignis, denn als ein Mysterium wahrgenommen wird - zu
verteidigen, müssen die Völkermordverbrechen an den Sinti und Roma
notwendigerweise bagatellisiert werden.
Insbesondere der Historiker Yehuda Bauer wendet sich in seinen Publikationen
seit Jahren gegen eine Parallelisierung des Völkermords an Juden sowie Sinti und
Roma. Er kann auch als Spiritus Rector von Lewys Buch gelten, der Bauers
Argumentation in weiten Teilen übernimmt. Vor einigen Monaten hat Bauer seine
Auffassungen nochmals im "Spiegel" (Nr. 22/2001) dargelegt: Während der Genozid
an den europäischen Juden auf "reiner Ideologie" basiert habe, seien allen
anderen Völkermorden pragmatische Überlegungen nicht fremd gewesen: So hätten
die Nazis umherziehende Roma für Spione gehalten und deshalb umgebracht. Bereits
in seiner Rede vor dem Bundestag am 27. Januar 1998 (die im Fernsehen live
übertragen wurde) gab Bauer seiner Meinung Ausdruck, im Falle der Shoah sei "die
völkermordende Ideologie auf reiner Phantasie aufgebaut", während bei allen
anderen Völkermorden - so auch im Falle der Sinti und Roma - das Motiv
"irgendwie realistisch" gewesen sei. Es stellt sich auch hier die Frage, warum
Bauer im Fall der jüdischen Opfer die Rechtfertigungen und Rationalisierungen
der Täter hinterfragt und zurecht als Propaganda, als ideologische
Konstruktionen oder Wahngebilde entlarvt, im Falle der Sinti und Roma jedoch
stigmatisierende Zuschreibungen als Begründung für den Völkermord unkritisch als
solche akzeptiert und übernimmt.
Auch bei den Massenmorden an den europäischen Juden verschleierten die
Nationalsozialisten ihre rassistisch motivierte Vernichtungspolitik mit
Begriffen wie "Banditen" oder "Bandenbekämpfung", um dem Massenmord eine
"rationale" Legitimation zu verleihen. Nicht anders verfuhren die
Nationalsozialisten im Falle der Sinti und Roma, und sie bedienten sich dabei
ebenso rassistischer Klischees wie im Falle der Juden. Insbesondere der
pauschale Vorwurf der Spionage oder die generelle Gleichsetzung von Juden bzw.
"Zigeunern" mit Partisanen war ein bequemes Alibi für die rassistisch motivierte
Vernichtungspolitik, wie die Täter nach dem Krieg selbst einräumten. Erich von
dem Bach-Zelewski - nach dem Überfall auf die Sowjetunion Höherer SS- und
Polizeiführer im Bereich der Heeresgruppe Mitte und als Chef der
"Bandenkampfverbände" verantwortlich für die Erschießung tausender Menschen -
sagte vor dem Nürnberger Gerichtshof aus: "Außerdem wurde der Kampf gegen die
Partisanen mehr und mehr als ein Vorwand für die Durchführung anderer Maßnahmen
genutzt, wie die Ausrottung von Juden und Zigeunern, die systematische
Verringerung der slawischen Völker um dreißig Millionen Seelen (um die
Vorherrschaft des deutschen Volkes sicherzustellen) und die Terrorisierung von
Zivilisten durch Erschießungen und Plünderungen. Die Befehlshaber, mit denen ich
in Kontakt kam und mit denen ich zusammenarbeitete (zum Beispiel die
Generalfeldmarschälle Weichs, Küchler, Bock und Kluge, Generaloberst Reinhardt
und General Kitzinger), waren sich der Zwecke und Methoden der
Partisanenbekämpfung ebenso bewusst wie ich."
Sowohl für die besetzte Sowjetunion als auch für das "Generalgouvernement" gibt
es zahlreiche Belege dafür, dass die von Bauer angeführte Unterscheidung
zwischen "sesshaften" und "wandernden Zigeunern", wie sie in einigen Dokumenten
auftaucht, bei den Mordaktionen vor Ort ohne Bedeutung war. Seine Behauptung,
eine solche Differenzierung sei "überall in Europa angewendet" worden, hat mit
der historischen Realität nichts zu tun.
Auch in seinem jüngsten Buch, Die dunkle Seite der Geschichte, beharrt Bauer
darauf, dass die Shoah präzedenzlos sei: "Kein bisher geschehener Völkermord
basierte so vollständig auf Mythen und Halluzinationen, auf einer so abstrakten,
nichtpragmatischen Ideologie, die dann mit äußerst rationalen, pragmatischen
Mitteln in die Tat umgesetzt wurde." Er verwendet ein eigenes Kapitel auf den
Vergleich mit anderen Völkermorden und widmet sich dabei insbesondere dem
Völkermord an den Sinti und Roma, natürlich nur in der Absicht aufzuzeigen, dass
dieser sich fundamental vom Völkermord an den Juden unterscheide. Auch in diesem
Text finden sich neben groben Vereinfachungen Behauptungen, die schlichtweg
unwahr sind, so wenn Bauer schreibt: "In Deutschland ermordete man
nichtsesshafte wie sesshafte Roma und Sinti, doch außerhalb Deutschlands
stellten die Roma und Sinti kein besonderes Problem dar; die Nazis versuchten
nicht, die Roma und Sinti außerhalb des Reichs zu registrieren." Tatsächlich
stammte die große Mehrheit der Sinti- und Roma-Opfer aus den deutsch besetzten
oder mit Nazi-Deutschland verbündeten Ländern, und Angehörige dieser Minderheit
wurden auch außerhalb Deutschlands gezielt registriert: etwa in Frankreich (wo
die deutsche Militärverwaltung im Oktober 1940 anordnete, "Zigeunerlisten"
zusammenstellen zu lassen und Sinti und Roma in Sammellager zu überführen) oder
in Serbien (wo der deutsche Militärbefehlshaber in seiner "Verordnung betreffend
die Juden und Zigeuner" vom 30. Mai 1941 verfügte, Sinti und Roma in
"Zigeunerlisten" eintragen zu lassen, ebenso wie Juden in "Judenregistern") oder
im so genannten Protektorat Böhmen und Mähren. Dort wurden Sinti und Roma von
Sommer 1942 bis Frühjahr 1943 nach dem gleichen Muster wie im Deutschen Reich
systematisch erfasst und anschließend in das Vernichtungslager
Auschwitz-Birkenau deportiert. Und selbst in den besetzten Gebieten der
Sowjetunion, wo Juden sowie Roma nicht in Lager verschleppt, sondern direkt vor
Ort umgebracht wurden, sind entsprechende Fälle belegt: So hat man in Simferopol
auf der Krim alle Roma vor ihrer Ermordung durch Erschießungskommandos der
Einsatzgruppe D namentlich registriert. Dies ist nur ein Beispiel für Bauers
Umgang mit historischen Fakten, die nicht in sein Interpretationsschema passen.
Während Bauer im Falle der jüdischen Opfer nicht müde wird zu betonen, dass es
sich bei den Zuschreibungen durch die Nazis um nichts anderes als "mörderische
Phantasien" handelte, erscheinen Sinti und Roma bei Bauer wie bei Lewy fast
ausschließlich in der Perspektive der Mörder, als Objekte der Verfolgung, nicht
jedoch als reale Menschen. Die Lebenswirklichkeit der Sinti und Roma wird mit
den Stereotypen der Nazis mehr oder weniger gleichgesetzt. Dass es sich dabei um
eine Rationalisierung aus ideologischen Motiven handeln könne, die ebenso wie im
Falle der Juden dazu diente, eine mörderische Politik zu rechtfertigen, scheint
den Autoren nicht in den Sinn zu kommen. Vielmehr setzten sie durch ihre
Fixierung auf die Täterquellen und die Übernahme der in ihnen enthaltenen
Kategorien und Stigmatisierungen die Entpersönlichung der Opfer fort und machen
diese letztlich für die erlittene Verfolgung selbst verantwortlich. Dies gilt
insbesondere für Guenter Lewy, der den Völkermord an den Sinti und Roma nicht im
biologischen Rassismus der Nationalsozialisten, sondern im Verhalten der
Minderheit begründet sieht und der das nationalsozialistische Zerrbild vom
"asozialen Zigeuner" mit in seine Bewertungen dieses Verbrechens übernimmt.
Damit gerät Lewy zumindest in die Nähe jenes rassistischen Diskurses über Sinti
und Roma, der die fünfziger und sechziger Jahre bestimmte.
Die Deutungen von Bauer, Lewy und anderen werden der historischen Dimension der
nationalsozialistischen Völkermordverbrechen an den Sinti und Roma nicht
gerecht. Das Spezifische der NS-Verfolgung bestand gerade darin, dass sie sich
nicht gegen Individuen mit "abweichendem" oder "unerwünschtem" Verhalten
richtete, sondern gegen eine genetisch definierte Gruppe, mithin gegen die
Minderheit der Sinti und Roma als Ganzes. Was den Völkermord an Sinti, Roma und
Juden grundlegend verbindet, ist die Tatsache, dass allen diesen Menschen auf
der Grundlage ihrer Geburt das schiere Recht zu existieren abgesprochen wurde.
Durch nichts wird dies augenfälliger als durch die Tatsache, dass bei diesen
beiden Opfergruppen selbst kleine Kinder in die Vernichtungslager deportiert
wurden. Bei Säuglingen kann kein noch so verzerrter Schuldbegriff in Anwendung
gebracht werden. Ihre Ermordung entsprach der mörderischen Logik eines Denkens,
welches in der "Rasse" und dem "Rassenkampf" das Antriebsgesetz der Geschichte
und daher auch in kleinen Kindern eine Bedrohung einer zu schaffenden "rassisch"
homogenen "Volksgemeinschaft" sah. Diese biologistische Deutung von Geschichte
und Gesellschaft und ihre radikale Umsetzung in politisches Handeln machen das
eigentlich Neue und Revolutionäre des Nationalsozialismus aus. Die Vorstellungen
eines genetischen Determinismus sowie der zunehmende Einfluss der
"Rassenwissenschaften" auf die politischen Entscheidungsträger waren wesentliche
Voraussetzungen auch für die Herausbildung des Konzeptes der "Endlösung der
Zigeunerfrage", anders lässt sich die mörderische Dynamik der gegen Sinti und
Roma gerichteten Politik nicht erklären.
Diese "Rassenpolitik", an deren Ende der staatlich organisierte Völkermord
stand, unterschied sich fundamental von allen vorangegangenen Formen der
Verfolgung und kann nicht einfach als bloße Verschärfung oder Steigerung
staatlicher "Zigeunerpolitik" betrachtet werden. Die Idee der "Rasse" stand ja
gerade konträr zur traditionellen Vorurteilsbildung, indem sie von individuellen
Faktoren wie persönlichem Verhalten, religiöser oder politischer Überzeugung
völlig abstrahieren konnte. Deshalb wurden sogar Adoptivkinder aus "arischen"
Familien oder "Achtelzigeuner" nach Auschwitz deportiert, nur weil Rassebiologen
unter den Vorfahren einen "Zigeuner" ausgemacht hatten. Die innere Logik eines
solchen Denkens wird besonders deutlich in einem Schreiben der Verwaltung des
"Generalgouvernements/Abteilung Bevölkerungswesen und Fürsorge" vom 30.09.1941,
das an einen deutschen Gefreiten gerichtet war, dessen Verlobte man ins besetzte
Polen deportiert hatte. Darin heißt es: "Da die Zigeuner ebenso wie die Juden
Fremdblütige sind, sind eheliche Verbindungen von deutschen Volkszugehörigen mit
Zigeunern dazu geeignet, den deutschen Volkskörper zu zersetzen und sind daher
grundsätzlich abzulehnen. Wenn die Zigeunerin, die Sie als Verlobte bezeichnen,
auch nicht vorbestraft sein mag und anders geartet als die Zigeuner erscheint,
bleibt sie eine Fremdblütige, deren mit ihrem Blut verbundene Eigenschaften zu
gegebener Zeit hervortreten können und auch bei ihren Kindern in Erscheinung
treten werden."
Einem Regime, das dazu entschlossen war, seine ideologischen Ziele unter den
Ausnahmebedingungen des Krieges mit aller Radikalität in die Wirklichkeit
umzusetzen, erschien die physische Vernichtung ihrer "rassischen" Feinde
letztlich als unausweichliche Notwendigkeit. Dies war eine Konsequenz, die in
der NS-Ideologie bereits angelegt war, wenngleich es natürlich zahlreicher
weiterer Faktoren und Voraussetzungen bedurfte, um dieses Denken furchtbare
Realität werden zu lassen. Das ist der Kontext, in dem der Völkermord an den
Sinti und Roma analysiert werden muss.
Die Interpretationen und Bewertungen von Bauer oder Lewy stehen nicht für die
Wissenschaft, so sehr dies die Protagonisten auch behaupten mögen. Ebenso wenig
Eberhard Jäckel, der in der FAZ meinte, die deutsche Gesellschaft müsse sich
"von ihr aufgedrängten Legenden" hinsichtlich der Homosexuellen und Zigeuner
befreien und "zu einem wahren Geschichtsbild des Holocaust" zurückfinden. Denn
es gibt zahlreiche Wissenschaftler, die hervorheben, dass der Völkermord an
Juden wie an Sinti und Roma grundlegende Übereinstimmungen aufweist.
Stellvertretend sei zum Abschluss Prof. Dr. Steinbach zitiert, als Direktor der
Gedenkstätte Deutscher Widerstand und Vorsitzender des Internationalen Beirats
der Stiftung Topographie des Terrors einer der renommiertesten deutschen
Zeithistoriker. Er sagte anlässlich der Eröffnung der transportablen Ausstellung
zum nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma in der Berliner
Staatsbibliothek am 1. März 2001, "dass der industriemäßig betriebene Mord an
den Juden und an der Volksgruppe, die man 'Zigeuner' nannte, aus einer
gemeinsamen, gleichen rassenideologischen Wurzel legitimiert wurde. Deshalb ist
es geschichtsphilosophisch völlig unangemessen, die parallel verlaufenden
Vernichtungsversuche - den Völkermord an den Juden und an den Sinti und Roma -
zu isolieren und die Vergleichbarkeit und Einzigartigkeit des einen Völkermordes
zu betonen und die Bedeutung des anderen zu relativieren." Die Ausstellung mache
deutlich, "dass sich der Völkermord an den europäischen Sinti und Roma, die wie
die Juden seit Jahrhunderten in Europa leben, sich identischer Methoden
bediente, dass die Praktiken der Vernichtung von Juden und Sinti und Roma völlig
identisch waren. Insofern ist es völlig müßig, irreführend und abwegig, die
Sinti und Roma auszugrenzen oder zu isolieren, wenn es um die Beschreibung des
nationalsozialistischen Völkermordes geht." |