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Bürgerrechtsbewegung


Demonstration von über 250 Sinti und Roma gegen
die polizeiliche Sondererfassung vor dem
Bundeskriminalamt im Januar 1983

Während die neu gegründete Bundesrepublik die jüdischen Opfer - als Voraussetzung für die Wiederaufnahme in die internatationale Staatengemeinschaft - schon bald anerkannte und ihnen eine zumindest materielle "Wiedergutmachung" für die erlittenen Qualen gewährte, wurde der Völkermord an der Minderheit der Sinti und Roma jahrzehntelang geleugnet. Man betrog die Überlebenden um ihre moralische Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen "Rassenpolitik" und um ihre Ansprüche auf Entschädigung. Selbst das von den Nazis geraubte Vermögen wurde in den meisten Fällen nicht zurückerstattet. Gesundheits- und Ausbildungsschäden erkannten die zuständigen Behörden oder die medizinischen Gutachter nicht als verfolgungsbedingt an. Dabei vertraten sie unverhohlen rassistische Auffassungen, die in der Kontinuität nationalsozialistischer Rassenideologie standen.

 


Sinti und Roma protestieren im März 1985 vor dem 
Regierungspräsidium in Köln gegen die skandalöse Entschädigungspraxis

Viele der Täter, die für den Völkermord an den Sinti und Roma mitverantwortlich waren, konnten bei Behörden oder in der Privatwirtschaft ungehindert Karriere machen. Die Deportationen in die Vernichtungslager wurden als vorgeblich "kriminalpräventiv" gerechtfertigt, dieses Denken fand sogar Eingang in die Urteile höchster deutscher Gerichte. Auch in der Wissenschaft und an den ehemaligen Orten der Verfolgung, den Mahn- und Gedenkstätten, blieb der Völkermord an den Sinti und Roma ein Randthema, das allenfalls eine Fußnote wert war.


Zu Beginn des Hungerstreiks Ostern 1980 in der
KZ-Gedenkstätte Dachau legten die Hungerstreikenden
Kränze nieder

Dies begann sich erst allmählich zu ändern mit der politischen Selbstorganisation der Betroffenen und der Gründung einer Bürgerrechtsbewegung, die seit Ende der Siebzigerjahre durch öffentliche Veranstaltungen auf ihr Anliegen aufmerksam machte. Insbesondere der Hungerstreik in der KZ-Gedenkstätte Dachau Ostern 1980, der sich u. a. gegen die Methoden rassistischer Sondererfassung unserer Minderheit bei Justiz- und Polizeibehörden - auf der Grundlage der Akten der NS-Zeit und zum Teil sogar mit dem ehemaligen SS-Personal - richtete, fand in der Berichterstattung weit über die deutschen Grenzen hinaus Beachtung.

 

 Pressemitteilung
zum Empfang bei Kanzler Schmidt

 

 

Im Februar 1982 erfolgte die Gründung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg. Diese Dachorganisation, der 16 Mitgliedsvereine (Landesverbände und regionale Vereine) angehören, vertritt seither auf nationaler wie internationaler Ebene die Interessen der in Deutschland lebenden Sinti und Roma.

Eine entscheidende Zäsur in der Bürgerrechtsarbeit war der 17. März 1982, als der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats empfing und in völkerrechtlich bedeutsamer Weise die NS-Verbrechen an den Sinti und Roma als Völkermord aus Gründen der so genannten "Rasse" anerkannte. Dies wurde durch den Nachfolger in diesem Amt, Bundeskanzler Helmut Kohl, im Rahmen einer Bundestagsdebatte im November 1985 noch einmal bestätigt.

 

Nach über 20 Jahren beharrlicher Bürgerrechtsarbeit durch den Zentralrat und die Landesverbände hat in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein spürbarer Wandel im Umgang mit unserer Minderheit eingesetzt. Dies gilt auch für die Frage der Wiedergutmachung: Seit Mitte der Achtzigerjahre konnte der Zentralrat für unsere überlebenden KZ-Opfer eine grundlegende Änderung der früheren diskriminierenden Entschädigungspraxis bewirken und in mehreren Tausend Einzelfällen Neuentscheidungen der zuständigen Behörden zugunsten der Betroffenen durchsetzen.