|
 "Zigeuner" kommen 1414 nach Bern (Miniatur aus einer Chronik des 15. Jahrhunderts, Quelle: Burgerbibliothek Bern)
|
Seit Jahrhunderten leben Sinti und Roma in Europa, wo sie in den einzelnen Ländern historisch gewachsene und alteingesessene Minderheiten bilden. Auch in Deutschland sind Sinti und Roma seit 600 Jahren beheimatet.
Die heute hier lebenden 70.000 deutschen Sinti und Roma sind eine nationale Minderheit und Bürger dieses Staates. In ihren Familien verwenden sie neben Deutsch als zweite Muttersprache ihre eigene Minderheitensprache Romanes.
"Zigeuner" ist eine in ihren Ursprüngen bis ins Mittelalter zurückreichende Fremdbezeichnung durch die Mehrheitsbevölkerung und wird von der Minderheit selbst als diskriminierend abgelehnt.
|
 "Züginer oder Heiden" aus Münsters "Kosmographie" (Holzschnitt, 1550)
|
An ihre Stelle ist der authentische Eigenname "Sinti und Roma" getreten. Dabei bezeichnet "Sinti" die in Mitteleuropa seit dem Spätmittelalter beheimateten Angehörigen der Minderheit, "Roma" diejenigen südosteuropäischer Herkunft. Außerhalb des deutschen Sprachkreises wird Roma - oder einfach Rom - auch als Sammelname für die gesamte Minderheit verwendet. Wird im Kontext der historischen Quellen die Bezeichnung "Zigeuner" benutzt, so müssen die hinter diesem Begriff stehenden Klischees und Vorurteile stets mit bedacht werden.
|
 Drei Roma-Spielleute gehen dem Festzug des Sultans Murad III. voran (Budapest 1584)
|
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde anhand sprachwissenschaftlicher Untersuchungen die Herkunft der Sinti und Roma aus Indien nachgewiesen: durch die Verwandtschaft der eigenen Minderheitensprache Romanes mit der altindischen Hochsprache Sanskrit. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich in den jeweiligen Heimatländern der Sinti und Roma eigene Romanes-Sprachen, so auch im Fall der deutschen Sinti.
Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts wurden Sinti und Roma in fast allen europäischen Ländern urkundlich erwähnt; in Deutschland erstmals in der Bischofsstadt Hildesheim im Jahre 1407. Quellen zahlreicher weiterer deutscher Städte bezeugen in den folgenden Jahrzehnten die Anwesenheit der Minderheit. Bereits 1446 verlieh der Rat der Stadt Frankfurt einem "Heincz von Mulhusen zyguner" das Bürgerrecht.
|
 Geleitbrief König Friedrichs III. für Graf Michel vom 15. April 1442
|
"Wenn der gegenwärtige Michel, Graf der Zigeuner, diesen Brief vorweisend, mitsamt seinen anderen Gesellen in unsere und des Heiligen Reiches Länder und unserer anderen Fürstentümer kommen wird, begehren wir von euch, den Untertanen unserer Reiche, mit besonderem Nachdruck gütlich und ernstlich gebietend, dass ihr eben diesen Michel mitsamt seiner Gesellschaft durch euer und unser Land sicher und ungehindert ziehen, auch sie für ihr Geld all ihre Notdurft kaufen und erwerben lasst und sie nicht zu Unrecht beschwert noch es jemand anderem zu tun gestattet."
Anfangs standen die Repräsentanten der Minderheit unter dem Schutz der deutschen Könige und Landesfürsten, die ihnen so genannte "Schutzbriefe" ausstellten. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts jedoch, als die spätmittelalterliche Gesellschaft an der Schwelle zur frühen Neuzeit eine Phase des politischen und sozialen Umbruchs erlebte, wurden Sinti und Roma zunehmend unterdrückt und verfolgt. Die Zünfte untersagten ihnen die Ausübung von Handwerksberufen, aus zahlreichen Gebieten wurden sie vertrieben.
|
 "Zigeuner" und Juden wurden schon in Strafedikten des frühen 18. Jahrhunderts oft gemeinsam genannt. Dieses Plakat aus Stralsund zeigt Strafen, die ihnen drohten, wenn sie ins Land kamen. In dem Topf wurden Brandeisen glühend gemacht, mit denen der Ausgepeitschte auf dem Rücken gebrandmarkt wurde. (Quelle: Reimar Gilsenbach (Hrsg.): Oh Django, sing deinen Zorn)
|
Dabei fällt auf, dass der Antiziganismus wie der Antisemitismus von Anfang an religiöse Aspekte aufwies, indem man "Zigeuner" als Heiden oder gar als Verbündete des Teufels stigmatisierte. Wie die Juden, so wurden auch die Sinti und Roma in der Folge immer wieder zu Sündenböcken für alle möglichen Missstände gemacht. Allerdings vermitteln die überlieferten Akten, in denen Sinti und Roma lediglich als Objekte staatlicher Maßnahmen erscheinen, ein einseitiges und verzerrtes Bild. Denn parallel zur Politik der Ausgrenzung hat es vor allem auf lokaler und regionaler Ebene vielfältige Formen eines normalen und friedlichen Zusammenlebens von Minderheit und Mehrheitsbevölkerung gegeben, wie die folgenden Beispiele aus dem süddeutschen Raum verdeutlichen:
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts finden sich in den Stammrollen der Pirmasenser Leibgrenadierregimenter des Landgrafen Ludwig IX. die Namen von so genannten "Zigeunersoldaten", darunter einige der ältesten Sinti-Familien der Pfalz.
In einem Bericht der Landvogtei am mittleren Neckar aus dem Jahre 1812 heißt es:
"Die Zigeunerfamilien wurden schon vor sehr vielen Jahren in den Alt-Württembergischen Landen geduldet und erhielten zum Teil Schutzbriefe, zum Teil auch Anstellungen, zum Teil dienten sie unter dem Württembergischen Militär; durch diese verschiedenen Duldungen erhielten sie ein Recht auf das Land."
Diese und viele weitere Beispiele zeigen, dass die Lebenswirklichkeit der Sinti und Roma grundsätzlich von den antiziganistischen Klischees unterschieden werden muss, die seit Jahrhunderten im kollektiven Bewusstsein der Mehrheitsgesellschaft verwurzelt sind und die auch die Nationalsozialisten für ihre propagandistischen Zwecke benutzten.